Allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Stadthotel Jever

Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 

2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als  Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2) Vertragspartner sind das Stadthotel Jever (Malte Hülsbeck, Schlachte 3,. 26441 Jever), nachfolgend Hotel, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

3) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 

3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 

5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Hotel ist berechtigt auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten. 

6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 

7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, frei.

Rücktritt des Hotels

1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmernvorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht auf Rücktritt nicht verzichtet.

2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; – das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

4) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Haftung des Hotels

1) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB) Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Jever.

3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Jever. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Jever.

4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit dem Restaurant an der Schlachte

Bei Tischreservierungen bis zu 5 Personen ist eine kostenlose Stornierung der gesamten Buchung bis 6 Stunden vor dem reservierten Termin kostenfrei möglich. Im Fall von unangekündigtem Nichterscheinen sowie bei Absagen, die weniger als 6 Stunden vor dem reservierten Termin getätigt wurden, ist das Restaurant berechtigt, eine Rechnung in Höhe von 20,- € pro Person zu stellen. Wurden bei der Tischreservierung bereits Speisen verbindlich bestellt, so sind wir berechtigt, die vollen Kosten für die bestellten Speisen in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, den reservierten Tisch nach 30 Minuten anderweitig zu vergeben, falls eine längere Verspätung nicht zeitnah mitgeteilt wird.

Bei Tischreservierungen von 5 bis 10 Personen ist eine kostenlose Stornierung der gesamten Buchung bis 3 Tage vor dem reservierten Termin kostenfrei möglich. Im Fall von unangekündigtem Nichterscheinen sowie bei Absagen, die weniger als 48 Stunden vor dem reservierten Termin getätigt wurden, ist das Restaurant berechtigt, eine Rechnung in Höhe von 20,- € pro Person zu stellen. Wurden bei der Tischreservierung bereits Speisen verbindlich bestellt, so sind wir berechtigt, die vollen Kosten für die bestellten Speisen in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, den reservierten Tisch nach 30 Minuten anderweitig zu vergeben, falls eine längere Verspätung nicht zeitnah mitgeteilt wird.

Bei Tischreservierungen von 10 bis 20 Personen ist eine kostenlose Stornierung der gesamten Buchung bis 7 Tage vor dem reservierten Termin kostenfrei möglich. Im Fall von unangekündigtem Nichterscheinen sowie bei Absagen, die weniger als 1 Woche vor dem reservierten Termin getätigt wurden, ist das Restaurant berechtigt, eine Rechnung in Höhe von 20,- € pro Person zu stellen. Wurden bei der Tischreservierung bereits Speisen verbindlich bestellt, so sind wir berechtigt, die vollen Kosten für die bestellten Speisen in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, den reservierten Tisch nach 30 Minuten anderweitig zu vergeben, falls eine längere Verspätung nicht zeitnah mitgeteilt wird.

Bei Gruppenreservierungen ab 20 Personen ist eine kostenlose Stornierung der gesamten Buchung bis maximal 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Im Fall von unangekündigtem Nichterscheinen sowie bei Absagen, die weniger als 2 Wochen vor dem reservierten Termin getätigt wurden, ist das Restaurant berechtigt, eine Rechnung in Höhe von 20,- € pro Person zu stellen. Wurden bei der Tischreservierung bereits Speisen verbindlich bestellt, so sind wir berechtigt, die vollen Kosten für die bestellten Speisen in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, den reservierten Tisch nach 30 Minuten anderweitig zu vergeben, falls eine längere Verspätung nicht zeitnah mitgeteilt wird.

Bei Exklusivveranstaltungen, für die das gesamte Restaurant gebucht wird, ist eine kostenlose Stornierung der Buchung bis maximal 6 Wochen vor dem reservierten Termin möglich. Im Fall von unangekündigtem Nichterscheinen sowie bei Absagen, die weniger als 6 Wochen vor dem reservierten Termin getätigt wurden, ist das Restaurant berechtigt, eine Rechnung in Höhe von 20,- € pro Person zu stellen. Wurden bei der Tischreservierung bereits Speisen verbindlich bestellt, so sind wir berechtigt, die vollen Kosten für die bestellten Speisen in Rechnung zu stellen. Abweichungen der Personenzahl von bis zu 3 Personen zu der tatsächlich bestellten Anzahl werden zu jeder Zeit kostenfrei akzeptiert. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.